Carl Schaefer (Schweiz) AG Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschliesslich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistungen von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits keine Anerkenntnis abweichender Bedingungen.
1.2 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Ein Angebot bleibt bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich.
2.2 Massgeblich ist in jedem Fall unsere schriftliche Auftragsbestätigung, welche auch in Form einer Rechnung mit der Ware erfolgen kann. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er der Auftragsbestätigung unverzüglich widersprechen. Insbesondere bei Vergütungsquoten/ Analysenergebnissen/ Verarbeitungs-verlusten, die sich an den Usancen der Branche orientieren. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung, hat unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung rechtsverbindliche Gültigkeit.
2.3 Proben und Muster gelten nur als Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.
3. Preise
3.1 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, nicht für Nachbestellungen. Sie gelten ab Werk und schliessen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung, Zoll und MwSt. nicht ein.
3.2 Edelmetalle werden stets zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Tagespreis berechnet. Dies gilt für Einkäufe des Kunden als auch für dessen Verkäufe.
3.3 Soweit nach Vertragsabschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinnes anzupassen.
4. Zahlung
4.1 Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Skontoabzug ist unzulässig.
4.2 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen. Wir sind berechtigt vom Verfalldatum der Rechnung an, Verzugszinsen in der Höhe von 5% bis zur Bezahlung der Rechnung in Rechnung zu stellen.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltung
5.1 Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Lieferung / Gefahrübergang / Verzug
6.1 Die Ware reist auf dem Weg zum Kunden auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung durch uns vereinbart ist.
6.2 Wählen wir die Versandart, den Weg oder Versandperson aus, so haften wir nur für ein Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
6.3 Ersatzansprüche wegen Verzugs können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Verzögerung auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
7. Sachmängel / Mängelhaftung
7.1 Die Zusicherung geforderter Eigenschaften muss im Einzelfall individuell und schriftlich festgelegt werden.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet , die angelieferte Ware zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Die Frist beginnt nach Eingang der Ware beim Kunden oder dem vom Kunden bestimmten Abnehmer. Versäumt der Kunde die Rügefrist, so gilt die Lieferung als genehmigt. Gewährleistungsansprüche und allfällige Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
8. Gewährleistung und Schadensersatz
8.1 Bei begründeten Rügen und Beanstandungen haben wir das Recht zur Nachbesserung und / oder zur Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche wegen unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen.
8.2 Sämtliche Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sie können nur bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmässige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
9.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht Voraussetzung dafür.
9.3 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von den Dritten eingezogen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust und Beschädigung zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche werden bereits hiermit an uns abgetreten.
9.4 Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsganges zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung. Im Fall der Weiterveräusserung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräusserung, insbesondere Zahlungsforderungen, aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräusserung entstehen, in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bei einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die Forderungsabtretung treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
10. Pfandrecht
10.1 Wir sind uns mit dem Kunden einig, dass uns an den Sachen des Kunden, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages in unseren Besitz gelangen, ein Pfandrecht zusteht für die bestehenden und künftig entstehenden Forderungen, welche wir aufgrund desselben rechtlichen Verhältnisses gegen den Kunden haben. Dies gilt auch für ein Anwartschaftsrecht des Kunden für den Erwerb des Eigentums.
10.2 Wir sind uns mit dem Kunden weiter einig, dass uns an den Forderungen des Kunden gegen uns aus den bisher geschlossenen und künftig zu schliessenden Verträgen ein Pfandrecht für die aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen von uns gegen den Kunden zusteht.
10.3 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten allein aufgrund dieser Pfandregelung oder zusammen mit sonstigen Sicherheiten unsere gesicherten Ansprüche um mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
11.1 Für beide Parteien gilt der Sitz der Carl Schaefer (Schweiz) AG als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen.
11.2 Beide Vertragsparteien anerkennen als ausschliesslichen Gerichtsstand Lenzburg/ AG.
11.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
Egliswil, Oktober 2008




